Zahnzusatzversicherung

Was ist die Zahnzusatzversicherung?

Eine Zahnzusatzversicherung, auch Zahnversicherung genannt, beteiligt sich an zahnmedizinischen Kosten, die nicht von der obligatorischen Grundversicherung und auch nicht von der Invaliden- oder Unfallversicherung übernommen werden. Die Grundversicherung übernimmt nur Zahnarztkosten von Zahnbehandlungen bei einem Unfall, bei schweren, nicht vermeidbaren Krankheiten des Kausystems und bei schweren Krankheiten.

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Hohe Erstattung

Die Zahnzusatzversicherung übernimmt oft einen hohen Anteil der Kosten für Zahnbehandlungen, die nicht von der Grundversicherung abgedeckt sind.

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Schnelle Abwicklung

Die Abwicklung von Versicherungsleistungen erfolgt oft schnell und unkompliziert, sodass Sie sich keine Sorgen machen müssen.

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Unterstützung

Die Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt nur, wenn die Behandlung eine Folge einer Erkrankung und medizinisch notwendig ist. Eine Zahnzusatzversicherung kann in solchen Fällen unterstützen.

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Die Vorteile einer Zahnzusatzversicherung
Was eine Zahnzusatzversicherung alles abdecken kann

Die obligatorische Grundversicherung beschränkt sich auf zahnärztliche Behandlungen, wenn schwere, nicht vermeidbare Erkrankungen des Kausystems oder schwere Allgemeinerkrankungen von Ärzten diagnostiziert wurden. Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich besonders für Kinder. Viele Kinder und Jugendliche korrigieren Zahnfehlstellungen mit Zahnspangen vom Kieferorthopäden. Solche kieferorthopädischen Behandlungen kosten einige tausend Franken. Eine Zahnzusatzversicherung beteiligt sich an krankheits- und unfallbedingten Zahnbehandlungen, die nicht von einer anderen Versicherung gedeckt werden, wie zum Beispiel:

  • Prophylaxe und Dentalhygiene
  • Konservierende Zahnbehandlungen
  • Zahnextraktionen
  • Zahnersatz wie Kronen, Stiftzähne, Brücken und Prothesen
  • Korrekturen von Zahnfehlstellungen
  • Röntgendiagnostik
Warum eine frühzeitige Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist

Ein frühzeitiger Abschluss einer Zahnzusatzversicherung kann sich lohnen, weil sich viele Krankenkassen nur dann an den Kosten einer Zahnstellungskorrektur beteiligen, wenn diese erst nach Versicherungsabschluss diagnostiziert wird. Einige Krankenkassen verlangen zudem eine Karenzfrist von einigen Monaten bis zu 3 Jahren. Es lohnt sich, eine Zusatzversicherung für ambulante Leistungen abzuschliessen, bevor ein Kind ein ärztliches Attest benötigt. Ein solches verlangen alle Versicherer ab einem bestimmten Alter, manche bereits nach dem 3. Geburtstag. Liegt eine Fehlstellung vor, kann der Versicherungsschutz teilweise oder komplett verweigert werden.

Gesundheitsdeklaration bei Zahnzusatzversicherung

Vor Abschluss einer Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen verlangt die Krankenkasse, dass Sie in einer Gesundheitsdeklaration ihren Gesundheitszustand wahrheitsgetreu angeben. Auch ein zahnärztliches Attest muss dem Antrag für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung beigelegt werden. Für Erwachsene ist ein solcher Abschluss einer Zahnzusatzversicherung deshalb sehr schwierig.

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