Zuzügler

Krankenversicherung für Zuzügler

Wenn Sie aus dem Ausland in die Schweiz ziehen, müssen Sie sich mit dem hier gültigen Sozialversicherungssystem auseinandersetzen. Wir erklären Ihnen kurz und knapp, welche Versicherungen wichtig sind und wie Sie den optimalen Anbieter für Ihre Bedürfnisse finden.

Wir helfen Ihnen gerne dabei, die für Sie beste Krankenversicherungslösung zu finden. Kontaktieren Sie uns jetzt, um einen Termin zu vereinbaren!

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Krankenkassen 2024
Die Zeit läuft

Haben Sie sich bei der Einwohnerkontrolle angemeldet, müssen Sie innerhalb von drei Monaten eine Krankenkasse auswählen und dort den Antrag auf Grundversicherung stellen.

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Ausnahmen

Sie müssen keine Grundversicherung abschliessen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, aber im EU- oder EFTA-Ausland einen Arbeitsvertrag haben oder eine Rente aus dem EU- oder EFTA-Ausland beziehen. Auch wenn Sie aus dem Ausland in die Schweiz entsandt wurden, müssen Sie sich nicht in der Grundversicherung versichern.

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Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen sind freiwillig. Abhängig von Ihren persönlichen Bedürfnissen können Sie solche Zusatzversicherungen für bessere Leistungen auswählen.

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Krankenkasse ist obligatorisch
Neu in der Schweiz?

Die Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Jeder, der seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, muss sich verpflichtend krankenversichern. Nach einem Zuzug haben Sie drei Monate Zeit, eine Krankenversicherung abzuschliessen. Diese gilt rückwirkend ab dem Datum des Zuzugs. Dementsprechend müssen auch Beiträge ab dem Zuzugsdatum bezahlt werden, auch wenn Sie die Versicherung erst später abschliessen.

Die richtige Krankenkasse und Franchise wählen

Sind Sie neu in der Schweiz, schreibt das Gesetz vor, dass Sie eine Krankenpflegeversicherung benötigen, die auch als Grundversicherung bezeichnet wird. Sie können wählen, in welcher Krankenkasse Sie sich versichern möchten. In der Grundversicherung können Sie verschiedene Modelle wählen. Zusätzlich wählen Sie eine Franchise, die als Selbstbeteiligung im Krankheitsfall gilt. Um bessere Leistungen im Krankheitsfall zu erhalten, können Sie Zusatzversicherungen abschliessen, zu denen Sie jedoch nicht verpflichtet sind.

Kostenbeteiligung und Unfalldeckung

Bis zur Höhe der von Ihnen gewählten Franchise müssen Sie sich im Krankheitsfall an den Kosten beteiligen. Zusätzlich müssen Sie 10 Prozent der Kosten, die über die Franchise hinausgehen, selbst tragen. Dieser Selbstbehalt ist jedoch pro Jahr gedeckelt. Bei einem Unfall sind Sie durch Ihren Arbeitgeber versichert, wenn Sie mindestens acht Stunden in der Woche arbeiten.

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