Sind Sie neu in der Schweiz, schreibt das Gesetz vor, dass Sie eine Krankenpflegeversicherung benötigen, die auch als Grundversicherung bezeichnet wird. Sie können wählen, in welcher Krankenkasse Sie sich versichern möchten. In der Grundversicherung können Sie verschiedene Modelle wählen. Zusätzlich wählen Sie eine Franchise, die als Selbstbeteiligung im Krankheitsfall gilt. Um bessere Leistungen im Krankheitsfall zu erhalten, können Sie Zusatzversicherungen abschliessen, zu denen Sie jedoch nicht verpflichtet sind.
Was Sie über die Grundversicherung wissen sollten
Die Grundversicherung benötigt jeder Schweizer Einwohner. Sie finanziert sich aus den Prämien für die Krankenkasse und deckt die grundlegenden Bedürfnisse der Versicherten bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft ab. Welche Prämien Sie zahlen müssen, hängt von Ihrem Wohnort und Ihrem Alter, aber auch von der jeweiligen Krankenkasse ab. Die Leistungen in der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen und Modellen gleich.
In der Grundversicherung müssen Sie sich in der Schweiz versichern, wenn Sie in der Schweiz arbeiten und ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen. Auch dann, wenn Sie in der Schweiz wohnen und Ihre Rente beziehen, brauchen Sie eine Grundversicherung. Beim Schweizer System handelt es sich um eine Kopfprämie. Das bedeutet, dass jede einzelne Person in einer Familie einen Antrag auf Grundversicherung stellen muss.
Frist für den Abschluss der Grundversicherung
Haben Sie sich bei der Einwohnerkontrolle angemeldet, müssen Sie innerhalb von drei Monaten eine Krankenkasse auswählen und dort den Antrag auf Grundversicherung stellen. Melden Sie sich innerhalb dieser Frist bei einer Krankenkasse an, sind Sie ab dem Datum der Wohnsitznahme in der Schweiz versichert. Die Prämien müssen Sie rückwirkend auf diesen Termin zahlen. Melden Sie sich nicht fristgemäss bei der Krankenkasse an, wird Ihnen eine Gebühr berechnet. Der Versicherungsschutz gilt dann erst ab dem Beitritt zur Grundversicherung.
Sie müssen keine Grundversicherung abschliessen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, aber im EU- oder EFTA-Ausland einen Arbeitsvertrag haben oder eine Rente aus dem EU- oder EFTA-Ausland beziehen. Auch wenn Sie aus dem Ausland in die Schweiz entsandt wurden, müssen Sie sich nicht in der Grundversicherung versichern.
Kostenbeteiligung und Unfalldeckung
Bis zur Höhe der von Ihnen gewählten Franchise müssen Sie sich im Krankheitsfall an den Kosten beteiligen. Zusätzlich müssen Sie 10 Prozent der Kosten, die über die Franchise hinausgehen, selbst tragen. Dieser Selbstbehalt ist jedoch pro Jahr gedeckelt.
Bei einem Unfall sind Sie durch Ihren Arbeitgeber versichert, wenn Sie mindestens acht Stunden in der Woche arbeiten.
Zusatzversicherungen sind freiwillig. Abhängig von Ihren persönlichen Bedürfnissen können Sie solche Zusatzversicherungen für bessere Leistungen auswählen.