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Krankenkasse und Fitnessabo: Zahlt die Zusatzversicherung Beiträge für das Fitness-Studio?

Die Gesundheit ihrer Versicherten ist den Krankenkassen wichtig, denn sie sparen damit Kosten. Sind Sie in einem Fitness-Studio aktiv, tun Sie etwas für Ihre Gesundheit. Einige Krankenkassen belohnen ihre Kunden für ihre Aktivitäten und gewähren ihnen einen Zuschuss zum Fitness-Abo. Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine entsprechende Zusatzversicherung abschliessen. Deckungen in der Grundversicherung sind bei einem Fitnessabo nicht möglich.

Krankenkasse und Fitnessabo

Ambulante Zusatzversicherung als Grundlage für Beiträge zum Fitness-Abo

Haben Sie ein Fitnessabo und möchten Sie, dass sich Ihre Krankenkasse daran beteiligt, ist das nur mit einer ambulanten Zusatzversicherung möglich. Eine solche Zusatzversicherung ist nicht verpflichtend. Vor dem Abschluss sollten Sie prüfen, ob die Einsparung mit Beiträgen zum Fitnessabo tatsächlich höher ist als Ihre Beiträge, die Sie für die Zusatzversicherung zahlen müssen. Die Grundversicherung übernimmt keine Beiträge für das Fitnessabo.
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Nicht jede Krankenkasse bietet eine entsprechende Zusatzversicherung an, die Beiträge für das Fitnessabo zahlt. Die maximale Beteiligung unterscheidet sich bei den einzelnen Krankenkassen. Sie sollten auch darauf achten, bei welchen Aktivitäten sich die Krankenkasse an den Beiträgen beteiligt, beispielsweise

  • Aerobic-Kurse
  • allgemeine prophylaktische Kurse
  • Schwangerschaftsgymnastik
  • Benutzung von Fitness-Trackern

Da sich die Kostenbeteiligungen beim Fitnessabo und die Versicherungskosten bei den einzelnen Krankenkassen stark unterscheiden, sollten Sie einen Vergleich vornehmen.

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Fitness-Studios, die von den Krankenkassen akzeptiert werden

Nicht jedes Fitness-Studio wird von den Zusatzversicherungen akzeptiert. Haben Sie noch kein Fitnessabo und noch keine Zusatzversicherung, sollten Sie sich vor dem Abschluss erkundigen, was die Krankenkasse anerkennt. Oft beteiligen sich die Krankenkasse nur, wenn das Fitness-Studio über ein Gütesiegel verfügt, beispielsweise Fitness-Guide, Qualitop oder Qualicert.

Beteiligung der verschiedenen Krankenkassen am Fitness-Abo

Nicht jede Zusatzversicherung beteiligt sich an den Kosten für ein Fitness-Abo. Bei den einzelnen Zusatzversicherungen ist die Beteiligung unterschiedlich hoch. Prüfen Sie, bevor Sie sich für eine Zusatzversicherung entscheiden, welche Zusatzversicherung für Sie geeignet ist und wie hoch die Beteiligung ist. Pro Jahr kann die Zusatzversicherung einen Anteil bis zu 800 CHF an Ihren Fitnesskosten übernehmen. Viele Krankenkassen begrenzen ihre Anteile auf 50 bis 75 Prozent Ihrer jährlichen Fitnesskosten.

Trainingsnachweis für das Fitnessabo

Damit sich Ihre Zusatzversicherung an den Kosten für das Finessabo beteiligen kann, verlangt sie einen Nachweis über die Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio. Abhängig von der Krankenkasse müssen Sie eine Vertragskopie, eine Bestätigung des Abos und eine Quittung über die Beitragszahlung vorlegen.

Achten Sie darauf, ob bei Ihrer Zusatzversicherung eine Karenzfrist für die Vergütung von Beiträgen gilt. Bei einer solchen Karenzfrist können Sie das Fitnessabo erst dann abschliessen, wenn Ihre Zusatzversicherung über eine bestimmte Zeit besteht. Schliessen Sie daher rechtzeitig eine Zusatzversicherung ab, bevor Sie sich für ein Fitnessabo in einem zertifizierten Fitness-Studio entscheiden.

Lohnt der Abschluss einer Zusatzversicherung nur für die Fitnesskosten?

Gehen Sie regelmässig ins Fitness-Studio und möchten Sie Kosten sparen, lohnt es sich kaum, nur für das Fitnessabo eine Zusatzversicherung abzuschliessen. Eine Zusatzversicherung kann aber für allgemein bessere medizinische Leistungen sinnvoll sein, da die Zusatzversicherungen oft hohe Zuschüsse für Sehhilfen, zahnmedizinische Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen und alternative Heilmethoden zahlen. Möchten Sie solche Leistungen in Anspruch nehmen, kann sich eine Zusatzversicherung lohnen.

Sind Sie neu bei einer Krankenkasse und möchten Sie eine Zusatzversicherung abschliessen, verlangt die Krankenkasse in der Regel eine Gesundheitsprüfung. Haben Sie bereits eine Zusatzversicherung und möchten Sie zu einer anderen Krankenkasse wechseln, sollten Sie daher die bestehende Zusatzversicherung erst kündigen, wenn Ihnen die neue Krankenkasse die Aufnahme bestätigt hat.

Da die Prämien und Leistungen bei den einzelnen Krankenkassen und deren Zusatzversicherungen stark variieren, sollten Sie erst den Vergleich vornehmen, bevor Sie sich für eine Zusatzversicherung entscheiden.

Abhängig von der Zusatzversicherung zahlen die einzelnen Krankenkasse jährlich folgende maximalen Beiträge zu den Fitnesskosten:

  • Glarner: maximal 150 CHF
  • Groupe Mutuel: maximal 200 CHF
  • Sanitas: maximal 200 CHF
  • Visana: maximal 200 CHF
  • Sumiswalder: abhängig von der Zusatzversicherung maximal 100 bis 300 CHF
  • Atupri: abhängig von der Zusatzversicherung maximal 200 bis 300 CHF
  • Axa: abhängig von der Zusatzversicherung maximal 200 bis 300 CHF
  • Sympany: abhängig von der Zusatzversicherung maximal 300 CHF
  • SLKK: maximal 300 CHF
  • ÖKK: maximal 300 CHF
  • EGK: maximal 360 CHF
  • Concordia: abhängig von der Zusatzversicherung maximal 200 bis 500 CHF
  • CSS: abhängig von der Zusatzversicherung maximal 500 CHF
  • Provita: abhängig von der Zusatzversicherung maximal 500 CHF
  • Rhenusana: abhängig von der Zusatzversicherung maximal 500 CHF
  • KPT: abhängig von der Zusatzversicherung maximal 600 CHF
  • Helsana: abhängig von der Zusatzversicherung maximal 200 bis 800 CHF
  • Swica: abhängig von der Zusatzversicherung maximal 800 CHF
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