Krankenkasse für Grenzgänger

Tipps

Sind Sie Grenzgänger aus Deutschland und arbeiten Sie in der Schweiz, können Sie sich in einer Schweizer Krankenkasse als Grenzgänger versichern. Sie schliessen eine Grundversicherung ab, in der die Leistungen für alle Versicherten gleich sind. Die Krankenkasse können Sie selbst wählen. Die Prämien in der Grundversicherung unterscheiden sich, je nach Krankenkasse. Eine Zusatzversicherung können Sie nur dann abschliessen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, doch müssen Sie das nicht. Es ist aber möglich, in Deutschland Zusatzversicherungen für bessere medizinische Leistungen abzuschliessen.

Was Sie als Grenzgänger wissen sollten

Als Grenzgänger gelten Sie, wenn Sie in Deutschland wohnen, in der Schweiz arbeiten und mindestens einmal in der Woche an Ihren Hauptwohnsitz zurückkehren. Sie müssen dann in der Schweiz eine Grundversicherung abschliessen. Zusätzlich sind Sie in Deutschland krankenversichert. Viele Krankenkassen in der Schweiz bieten spezielle günstige Versicherungsmodelle für Grenzgänger an. Sie müssen eine Grundversicherung abschliessen, die im Krankheitsfall und bei einem Unfall die Behandlungskosten trägt. Versichern müssen Sie sich an Ihrem Arbeitsort in der Schweiz.

Befreiung von der Versicherungspflicht

Von der Versicherungspflicht können Sie sich als Grenzgänger befreien lassen, wenn Sie schon über längere Zeit in Deutschland krankenversichert sind. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse in Deutschland versichert sind.

Treten Sie eine Stelle in der Schweiz an und sind Sie Grenzgänger, haben Sie in den ersten drei Monaten ein Versicherungswahlrecht. Sie können sich dann von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Befreiung von der Unfallversicherung

Haben Sie sich für die Grundversicherung entschieden und möchten Sie als Grenzgänger Prämien sparen, können Sie sich von der Unfallversicherung befreien lassen. Das ist möglich, wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche bei Ihrem Arbeitgeber tätig sind. Sie sind dann bei Ihrem Arbeitgeber unfallversichert. Ihr Arbeitgeber trägt die Kosten bei einem Unfall, unabhängig davon, ob er sich bei der Arbeit oder ausserhalb der Arbeit ereignet.

Zusatzversicherung nicht erforderlich

Eine Zusatzversicherung kann von Schweizer Einwohnern abgeschlossen werden, die eine bessere medizinische Versorgung über die Grundversicherung hinaus wünschen. Als Grenzgänger aus Deutschland können Sie keine Zusatzversicherung abschliessen. Nur dann, wenn Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlagern, können Sie sich für Zusatzversicherungen entscheiden. Sie müssen das dann aber nicht, denn die Zusatzversicherungen sind freiwillig.

Als Grenzgänger aus Deutschland können Sie jedoch in Deutschland eine private Zusatzversicherung abschliessen, beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung. Sie müssen beim Abschluss dieser Zusatzversicherung darauf achten, dass sie auch in der Schweiz die entsprechenden Leistungen abdeckt, die über die Grundversicherung hinausgehen.