Das Gesetz schreibt vor, dass Sie eine Krankenversicherung benötigen, wenn Sie in der Schweiz wohnen und arbeiten. Die Krankenversicherung wird über Prämien finanziert, die sich in ihrer Höhe bei den einzelnen Krankenkassen unterscheiden. Viele Krankenkassen haben zum 1. Januar 2023 ihre Prämien erhöht. Versicherte, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, können eine Prämienverbilligung bei ihrer Krankenversicherung erhalten. Für die Prämienverbilligung sind die Kantone verantwortlich.
Voraussetzungen für eine Prämienverbilligung bei der Krankenkasse
Damit Ihnen eine Prämienverbilligung bei Ihrer Krankenkasse gewährt werden kann, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen unterscheiden sich, je nach Kanton. Die Prämienverbilligung wird bei einem niedrigen Einkommen gewährt, dessen Höchstbetrag je nach Kanton variiert. Zumeist werden berechtigte Personen aufgrund ihrer Steuerveranlagung von der zuständigen Verwaltung informiert. Für die Prämienverbilligung sind
– Einkommen
– Vermögen
– Anzahl der Kinder
entscheidend.
In einigen Kantonen, beispielsweise in Basel-Stadt, gilt die Antragspflicht. Versicherte müssen jährlich einen Antrag auf Prämienverbilligung stellen. Bei der zuständigen Stelle Ihres Wohnkantons können Sie sich informieren, ob Sie Anspruch auf die Prämienverbilligung haben und ob Sie einen Antrag stellen müssen.
Finanzielle Schwierigkeiten mit der Prämienverbilligung vermeiden
Die Schweizer Krankenkassen erhöhen die Prämien in der Grundversicherung, um ihre Kosten zu decken. Die meisten Krankenkassen haben ab dem 1. Januar 2023 ihre Prämien erhöht. Schweizer Bürger und Familien mit einem niedrigen Einkommen können aufgrund der gestiegenen Prämien in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Um das zu vermeiden, ist eine Prämienverbilligung möglich. Das Instrument der individuellen Prämienverbilligung zur Entlastung einkommensschwacher Personen gilt seit 1996.
Auszahlung der Prämienverbilligung
Wie die individuelle Prämienverbilligung abgewickelt wird, ist von der Krankenversicherung abhängig. Die Krankenversicherungen erhalten das Geld von den Kantonen. Ihr Kanton zahlt den entsprechenden Betrag an Ihre Krankenversicherung, wenn für Sie eine Prämienverbilligung gilt. Die Krankenkassen ziehen die Prämienverbilligung direkt von der Prämie ab, sodass der Versicherte eine geringere Prämie bezahlen muss. Auf der Versicherungspolice darf die Prämienverbilligung nicht ausgewiesen sein. Sie ist jedoch auf der Prämienrechnung aufgeführt.
Damit eine Prämienverbilligung von der Krankenversicherung berücksichtigt werden kann, muss die Krankenversicherung von Ihrem Kanton eine entsprechende Meldung erhalten. Prämienverbilligungen dürfen nicht selbstständig von den Krankenkassen erfasst werden. Es kann einige Wochen dauern, bis Sie von Ihrer Krankenversicherung über die Prämienverbilligung informiert werden.
Wie Sie eine Mahnung vermeiden
Ist auf Ihrer Prämienrechnung von Ihrer Krankenversicherung noch keine Prämienverbilligung erfasst, müssen Sie zunächst die Rechnung in voller Höhe bezahlen. Die Krankenkasse erstattet Ihnen den zu viel gezahlten Betrag und schickt eine Gutschrift, sobald sie von Ihrem Kanton über die Prämienverbilligung informiert wurde.