Krankenversicherung für Grenzgänger
Als Grenzgänger aus Deutschland in der Schweiz zu arbeiten, kann eine Herausforderung sein, insbesondere wenn es um die Krankenversicherung geht. Informieren Sie sich über die unterschiedlichen Versicherungsoptionen, die günstigen Modelle, die Befreiung von der Unfallversicherung und die Möglichkeit, Prämien zu sparen.
Informieren Sie sich jetzt über Ihre Möglichkeiten als Grenzgänger und vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Beratung!
„*“ zeigt erforderliche Felder an
Grenzgänger in der Schweiz
Krankenversicherung im Überblick
Sind Sie Grenzgänger aus Deutschland und arbeiten Sie in der Schweiz, können Sie sich in einer Schweizer Krankenkasse als Grenzgänger versichern. Sie schliessen eine Grundversicherung ab, in der die Leistungen für alle Versicherten gleich sind. Die Krankenkasse können Sie selbst wählen. Die Prämien in der Grundversicherung unterscheiden sich, je nach Krankenkasse. Eine Zusatzversicherung können Sie nur dann abschliessen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, doch müssen Sie das nicht. Es ist aber möglich, in Deutschland Zusatzversicherungen für bessere medizinische Leistungen abzuschliessen.
Was Sie als Grenzgänger wissen sollten
Viele Krankenkassen in der Schweiz bieten spezielle günstige Versicherungsmodelle für Grenzgänger an. Sie müssen eine Grundversicherung abschliessen, die im Krankheitsfall und bei einem Unfall die Behandlungskosten trägt. Versichern müssen Sie sich an Ihrem Arbeitsort in der Schweiz. Zusätzlich sind Sie in Deutschland krankenversichert. Als Grenzgänger aus Deutschland können Sie in Deutschland eine private Zusatzversicherung abschliessen, beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung. Sie müssen beim Abschluss dieser Zusatzversicherung darauf achten, dass sie auch in der Schweiz die entsprechenden Leistungen abdeckt, die über die Grundversicherung hinausgehen.
Befreiung von der Unfallversicherung
Haben Sie sich für die Grundversicherung entschieden und möchten Sie als Grenzgänger Prämien sparen, können Sie sich von der Unfallversicherung befreien lassen. Das ist möglich, wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche bei Ihrem Arbeitgeber tätig sind. Sie sind dann bei Ihrem Arbeitgeber unfallversichert. Ihr Arbeitgeber trägt die Kosten bei einem Unfall, unabhängig davon, ob er sich bei der Arbeit oder ausserhalb der Arbeit ereignet.
Sie brauchen einen Kredit?
Dann sind Sie bei uns genau richtig. Kredito bietet Ihnen die besten verfügbaren Zinsen. Von 4,4% bis zu 9,9%. Variable Ratenwahl zwischen 6 und 120 Monate frei wählbar.