Gemeinde oder Kanton – Umzug Krankenkasse

Tipps

Einige Krankenkassen in der Schweiz sind nur regional in bestimmten Kantonen tätig. Andere Krankenkassen sind jedoch in der gesamten Schweiz aktiv. Sind Sie in einer solchen Krankenkasse versichert, müssen Sie nicht die Krankenkasse wechseln, wenn Sie in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton ziehen. Egal, ob Gemeinde oder Kanton, müssen Sie bei einem Umzug bei der Krankenkasse einiges beachten. Einen Umzug müssen Sie gut planen. Ihre Krankenkasse kann Sie dabei unterstützen.

Adresse und Bankverbindung

Ziehen Sie in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton, müssen Sie Ihre Krankenkasse über den Umzug informieren. Sie müssen der Krankenkasse rechtzeitig Ihre neue Wohnanschrift mitteilen. Mit Ihrem Umzug ändert sich auch die Bankverbindung. Ihre Krankenkasse müssen Sie darüber informieren. Bei den meisten Krankenkassen reicht es aus, sie über das Kundenportal, per E-Mail oder über die App über den Umzug und den Wechsel der Bankverbindung zu informieren. Sie müssen keinen Brief an die Krankenkasse schicken.

Änderung der Prämie bei einem Umzug

Sind Sie in einer Krankenkasse versichert, die in der gesamten Schweiz tätig ist, und ziehen Sie um, können sich die Prämien verändern. Die Prämien können sich je nach Wohnort unterscheiden. Das ist vor allem dann möglich, wenn Sie in einen anderen Kanton ziehen. Einige Prämienregionen werden vom Bund festgelegt. Ihre Prämie kann bei einem Umzug steigen oder sinken. Zumeist erhalten Sie in diesem Fall eine neue Police von Ihrer Krankenkasse.

Änderung des Versicherungsmodells bei einem Umzug

Bei den verschiedenen Krankenkassen in der Schweiz können Sie in der Grundversicherung verschiedene Modelle wählen. Möchten Sie Prämien sparen, können Sie zum Beginn des neuen Jahres das Modell wechseln. Sie müssen rechtzeitig einen Antrag stellen. Ziehen Sie um, können Sie zwar das Modell in der Grundversicherung wechseln, doch ist das nicht immer während des laufenden Jahres möglich. Sie müssen zum üblichen Termin wechseln. Haben Sie sich für ein alternatives Versicherungsmodell in der Grundversicherung entschieden, ist mitunter auch der Wechsel innerhalb eines Jahres unter Einhaltung der Fristen möglich. Mitunter ist der Wechsel auch nötig, beispielsweise, wenn Sie als alternatives Modell das HMO-Modell gewählt haben und sich in der Nähe des neuen Wohnortes keine HMO-Praxis befindet.

Umzug in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton bei Volljährigkeit

Sind Sie volljährig und ziehen Sie aus Ihrem Elternhaus aus, können Sie sich selbstständig in der Grundversicherung versichern. Sie entscheiden sich für ein Modell in der Grundversicherung. Prämien sparen können Sie auch, wenn Sie eine hohe Franchise wählen. Die Selbstbeteiligung im Krankheitsfall ist dann höher.