Zum 1. Januar 2023 haben die meisten Krankenkassen ihre Beiträge erhöht. Nicht immer müssen Sie Ihre Krankenkasse wechseln, wenn Sie höhere Beiträge zahlen müssen. Mitunter reicht es aus, die Franchise bei der Krankenkasse zu wechseln, um zu sparen. Die Franchise ist eine Selbstbeteiligung. Sie können entscheiden, wie hoch Ihre Franchise sein soll.
Franchise als Selbstbeteiligung im Krankheitsfall
Im Krankheitsfall werden alle Einwohner der Schweiz aufgrund der vorgeschriebenen Grundversicherung gleich behandelt. Die Prämien in der Grundversicherung unterscheiden sich jedoch, je nach Anbieter. Die von Ihnen gewählte Franchise entscheidet darüber, mit welchem Betrag Sie sich im Krankheitsfall an den Kosten beteiligen müssen.
Prämien sparen Sie bei Ihrer Krankenkasse mit einer höheren Franchise. Das bedeutet, dass Sie im Krankheitsfall höhere Kosten bezahlen müssen. Eine hohe Franchise eignet sich daher für junge und gesunde Versicherte, die nur selten Leistungen der Grundversicherung in Anspruch nehmen. Wählen Sie eine niedrige Franchise, ist das mit höheren Prämien verbunden. Im Krankheitsfall müssen Sie eine geringere Selbstbeteiligung leisten.
Auswahl der geeigneten Franchise
Versicherte ab einem Alter von 18 Jahren können die Franchise in sechs verschiedenen Höhen wählen:
- 300 CHF
- 500 CHF
- 1’000 CHF
- 1’500 CHF
- 2’000 CHF
- 2’500 CHF
Eine Franchise ist für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren nicht vorgeschrieben, doch können die Eltern Prämien sparen, wenn sie auch für ihre minderjährigen Kinder eine Franchise wählen. Die Franchise kann mit 100, 200, 300, 400, 500 oder 600 CHF gewählt werden. Allerdings bieten nicht alle Krankenkassen alle diese Abstufungen an.
Für die Kosten, die über die Franchise hinausgehen, gilt ein Selbstbehalt von 10 Prozent. Dieser Selbstbehalt ist jedoch durch eine Obergrenze von 700 CHF pro Jahr für Erwachsene und 350 CHF pro Jahr für Kinder gedeckelt.
Wechsel der Franchise bei der Krankenkasse: Was Sie beachten sollten
Möchten Sie die Franchise bei Ihrer Krankenkasse wechseln, ist das immer per 1. Januar des Folgejahres möglich. Bei den einzelnen Krankenkassen können unterschiedliche Fristen gelten, zu denen Ihr Antrag spätestens bei der Krankenkasse eingehen muss. Möchten Sie die Franchise erhöhen, muss der Antrag meistens bis zum letzten Arbeitstag im Jahr an Ihre Krankenkasse gehen. Entscheiden Sie sich für eine niedrigere Franchise, müssen Sie Ihre Krankenkasse bereits bis zum letzten Arbeitstag im November benachrichtigen. Schicken Sie Ihren Antrag rechtzeitig ab, denn der Poststempel zählt nicht.
Denken Sie bei einem Wechsel der Franchise nicht nur an niedrigere Prämien. Achten Sie darauf, dass Sie im Krankheitsfall die Franchise und den Selbstbehalt problemlos zahlen können.