Franchise

Alles Wichtige zur Franchise

Entdecken Sie die Franchise-Optionen der Krankenversicherung und sparen Sie bei Ihren Prämien! Mit sechs verschiedenen Höhen von 300 bis 2.500 CHF haben Sie die Möglichkeit, Ihre Selbstbeteiligung im Krankheitsfall selbst zu bestimmen.

Mit unserem Krankenkassenvergleichsrechner können Sie die beste Variante ermitteln!

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Krankenkassen 2024
Franchise-Optionen

Versicherte ab einem Alter von 18 Jahren können die Franchise in sechs verschiedenen Höhen wählen:

  • CHF 300
  • CHF 500
  • CHF 1’000
  • CHF 1’500
  • CHF 2’000
  • CHF 2’500

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Franchise für Kinder

Eine Franchise ist für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren nicht vorgeschrieben, doch können die Eltern Prämien sparen, wenn sie auch für ihre minderjährigen Kinder eine Franchise wählen.

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Krankenkassenwechsel

Die Franchise muss bei Leistungsbezug pro Kalenderjahr nur einmal bezahlt werden. Bei einem Wechsel der Krankenkasse per Mitte Jahr wird die bereits bezahlte Franchise und auch der Selbstbehalt angerechnet.

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Franchise in der Grundversicherung
Selbstbehalt bei den Krankenkassen

In der Grundversicherung der Krankenkassen müssen Versicherte eine Franchise wählen. Die Franchise beträgt maximal 2.500 Franken. Bis zur Höhe der Franchise müssen die Versicherten die Gesundheitskosten selbst tragen. Für Kosten, die über die Franchise hinausgehen, tragen die Versicherten einen Selbstbehalt von zehn Prozent. Dieser Betrag ist jedoch auf 700 CHF pro Jahr gedeckelt. Die restlichen Kosten werden über die Prämien für die Krankenversicherung getragen. In jedem Jahr können Versicherte die Franchise neu festlegen.

Franchise als Selbstbeteiligung im Krankheitsfall

Prämien sparen Sie bei Ihrer Krankenkasse mit einer höheren Franchise. Das bedeutet, dass Sie im Krankheitsfall höhere Kosten bezahlen müssen. Eine hohe Franchise eignet sich daher für junge und gesunde Versicherte, die nur selten Leistungen der Grundversicherung in Anspruch nehmen. Wählen Sie eine niedrige Franchise, ist das mit höheren Prämien verbunden. Im Krankheitsfall müssen Sie eine geringere Selbstbeteiligung leisten.

Wechsel der Franchise bei der Krankenkasse

Möchten Sie die Franchise bei Ihrer Krankenkasse wechseln, ist das immer per 1. Januar des Folgejahres möglich. Bei den einzelnen Krankenkassen können unterschiedliche Fristen gelten, zu denen Ihr Antrag spätestens bei der Krankenkasse eingehen muss. Möchten Sie die Franchise erhöhen, muss der Antrag meistens bis zum letzten Arbeitstag im Jahr an Ihre Krankenkasse gehen. Entscheiden Sie sich für eine niedrigere Franchise, müssen Sie Ihre Krankenkasse bereits bis zum letzten Arbeitstag im November benachrichtigen. Schicken Sie Ihren Antrag rechtzeitig ab, denn der Poststempel zählt nicht.

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