Versicherungsmodelle der Grundversicherung

Das gewählte Modell bestimmt, wie Sie im Krankheitsfall Zugang zur medizinischen Versorgung erhalten — und wie hoch Ihre Prämie ausfällt.

Klassisch

Freie Arztwahl (Traditionell)

Sie können bei jeder Behandlung frei zwischen allen zugelassenen Ärzt:innen und Spezialist:innen wählen, ohne vorherige Anmeldung bei einer festen Stelle. Dafür ist die Prämie am höchsten.

bis 20% günstiger

Hausarztmodell

Ein fest gewählter Hausarzt ist bei gesundheitlichen Anliegen die erste Anlaufstelle und überweist bei Bedarf an Spezialist:innen. Nur bei Notfällen oder in bestimmten Fachbereichen (z. B. Gynäkologie) ist eine direkte Konsultation möglich.

bis 25% günstiger

HMO-Modell

Erste Anlaufstelle ist eine HMO-Gruppenpraxis (Health Maintenance Organization). Das Ärzteteam koordiniert die Behandlung untereinander, was Kosten spart — dafür ist die Auswahl an Praxen regional begrenzt.

bis 20% günstiger

Telmed-Modell

Vor jedem Arztbesuch (ausser in Notfällen) rufen Sie eine medizinische Telefonberatung an, die eine erste Einschätzung gibt und bei Bedarf an eine passende Praxis verweist.

Neu & wachsend

Apotheken-Modell

Die Apotheke Ihres Vertrauens berät Sie bei gesundheitlichen Fragen zuerst und überweist bei Bedarf an eine Ärztin oder einen Arzt. Besonders geeignet für Personen mit überschaubaren medizinischen Bedürfnissen.

Kombimodelle

Manche Krankenkassen bieten kombinierte Modelle mit mehreren Anlaufstellen an, etwa Hausarzt- und Telmed-Optionen gemeinsam, um Flexibilität und Sparpotenzial zu verbinden.

Welches Modell passt zu mir?

Wer regelmässig denselben Hausarzt aufsucht und selten Spezialist:innen direkt konsultiert, profitiert meist stark von Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modellen. Wer viel unterwegs ist oder oft direkten Zugang zu Fachärzt:innen benötigt, ist mit der freien Arztwahl flexibler unterwegs — zahlt dafür aber eine höhere Prämie.

Modellwechsel innerhalb derselben Kasse

Ein Wechsel des Versicherungsmodells ist auch ohne Kassenwechsel möglich, unterliegt aber ebenfalls einer Kündigungsfrist von in der Regel drei Monaten auf das Ende eines Kalenderquartals, sofern kein Wechsel per Jahresende erfolgt.

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