Vorgeburtliche Anmeldung
Sichern Sie den Versicherungsschutz für Ihr Baby bereits vor der Geburt — ganz ohne Gesundheitsprüfung.
Was ist die vorgeburtliche Anmeldung?
Bei der vorgeburtlichen Anmeldung melden werdende Eltern ihr Kind bereits während der Schwangerschaft bei einer Krankenkasse an — sowohl für die Grundversicherung als auch für gewünschte Zusatzversicherungen. Der Vertrag wird mit der Geburt automatisch aktiv.
Warum sich die frühe Anmeldung lohnt
- Kein Gesundheitscheck nötig: Zusatzversicherungen für Neugeborene können bei vorgeburtlicher Anmeldung ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden — nach der Geburt ist dies oft nicht mehr möglich, falls gesundheitliche Auffälligkeiten bestehen.
- Keine Eile nach der Geburt: Sie müssen sich in den ersten, oft turbulenten Wochen nicht um die Versicherung kümmern.
- Fristgerechte Deckung: Die Grundversicherung muss ohnehin innert drei Monaten nach der Geburt angemeldet werden — die vorgeburtliche Anmeldung schafft hier Planungssicherheit.
Ab wann ist eine Anmeldung möglich?
Die meisten Krankenkassen akzeptieren eine vorgeburtliche Anmeldung ab der 13. bis 20. Schwangerschaftswoche, teils auch früher. Der genaue Zeitpunkt sowie erforderliche Nachweise (z. B. ärztliche Bestätigung des voraussichtlichen Geburtstermins) unterscheiden sich je nach Anbieter.
Was Sie für die Anmeldung angeben müssen
- Voraussichtlicher Geburtstermin
- Kontaktdaten der Eltern bzw. der versicherungsnehmenden Person
- Gewünschtes Versicherungsmodell und Franchise für das Kind
- Gewünschte Zusatzversicherungen (z. B. Zahn-, Spital- oder ambulante Zusatzversicherung)
Nach der Geburt
Nach der Geburt teilen Sie der Krankenkasse lediglich noch das Geburtsdatum sowie ggf. den vollständigen Namen des Kindes mit — die Police wird entsprechend aktiviert und rückwirkend ab Geburt gültig.
Starten Sie die Anmeldung für Ihr Baby
Kostenlos, unverbindlich und ohne Gesundheitsprüfung bei rechtzeitiger Anmeldung.
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