Zahnversicherung

Zahnbehandlungen gehören in der Schweiz grundsätzlich nicht zu den Pflichtleistungen der Grundversicherung. Eine Zahnzusatzversicherung schliesst diese Lücke.

Warum übernimmt die Grundversicherung Zahnkosten meist nicht?

Zahnbehandlungen gelten in der Schweiz gesetzlich nicht als Krankheit im engeren Sinn und sind daher grundsätzlich von der Grundversicherung ausgeschlossen. Ausnahmen bestehen nur bei schweren, nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems oder als Folge eines Unfalls oder einer schweren Allgemeinerkrankung.

Was deckt eine Zahnzusatzversicherung typischerweise ab?

  • Kontrolluntersuchungen und Zahnreinigungen (Prophylaxe)
  • Füllungen, Kronen und Wurzelbehandlungen
  • Kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen
  • Teilweise auch Implantate und Zahnersatz, je nach gewähltem Tarif

Worauf Sie beim Vergleich achten sollten

Zahnzusatzversicherungen unterscheiden sich stark bei Deckungssumme, Wartefristen, prozentualer Kostenbeteiligung und Ausschlüssen für bereits bestehende Behandlungen. Ein Vergleich lohnt sich besonders für Familien mit Kindern, bei denen kieferorthopädische Behandlungen absehbar sind.

Frühzeitiger Abschluss empfohlen

Da die meisten Anbieter eine Gesundheitsprüfung des Gebisses verlangen und Wartefristen von mehreren Monaten bis Jahren gelten können, lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung möglichst frühzeitig — idealerweise schon im Kindesalter.

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