
Zuzug in die Schweiz und Krankenkasse
Zuzug in die Schweiz – So versichern Sie sich richtig
Die Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Jeder, der seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, muss sich verpflichtend krankenversichern. Nach einem Zuzug haben Sie drei Monate Zeit, eine Krankenversicherung abzuschliessen. Diese gilt rückwirkend ab dem Datum des Zuzugs. Dementsprechend müssen auch Beiträge ab dem Zuzugsdatum bezahlt werden, auch wenn Sie die Versicherung erst später abschliessen.
Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, aber im Ausland leben, können sich entscheiden, ob sie sich in der Schweiz oder an ihrem Wohnort krankenversichern möchten. Auch für Rentner, Studierende oder Diplomaten gibt es Ausnahmen.Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem Kanton.
Die Krankenversicherung ist zwar obligatorisch, aber um den Abschluss einer geeigneten Versicherung müssen Sie sich selbst bemühen. Es gibt schweizweit aktuell 58 Versicherungsgesellschaften, die Ihre Leistungen anbieten. Je nach Wohnkanton stehen Ihnen nicht alle Krankenkassen zur Verfügung, da einige Anbieter nur regional tätig sind.

Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner, um für Sie passende Krankenversicherungen zu finden!



